Urheberrechte des Kirche-mit-Kindern-Logos unbedingt beachten!
Aus aktuellem Anlass möchten wir darüber informieren, dass der Urheber des bekannten und beliebten Logos „Kirche mit Kindern“ verstorben ist. Die Urheberrechte hat nun eine große Erbengemeinschaft (darunter Medienanwälte) inne, die auf die Wahrung der Rechte achtet.
Die Landeskirchen/Verbände und der Gesamtverband sind leider nicht Inhaber des Logos, sondern haben ausschließlich Nutzungsrechte erworben.
Um kostspielige Abmahnungen, wie bereits in vierstelliger Höhe geschehen, zu vermeiden, bitten wir um unbedingte Beachtung der Vorgaben zur Nutzung des Logos:
- In den Landeskirchen darf nur die jeweilige regionale Version des Logos verwendet werden.
Für s/w Publikationen kann das jeweilige Logo in Graustufen oder die schwarz-weiße Logo-Version verwendet werden. - Es dürfen keine Veränderungen Ergänzungen oder Verfremdungen am Logo vorgenommen werden. Auch ist es nicht zulässig, nur das Boot oder nur den Schriftzug zu verwenden.
- Das Logo ist nur für den Arbeitsbereich Kirche mit Kindern zugelassen. Die Nutzung z.B. durch Schulen, ökumenische Partner, Verlage ist nicht erlaubt.
- Jegliche kommerzielle Nutzung ist untersagt.
Wir raten dringend, Gemeindebriefe, Newsletter, Internetseiten, Schaukästen, Werbemittel etc. dahingehend zu überprüfen, ob das Logo entsprechend den Nutzungsbedingungen korrekt abgebildet ist.
Bitte leitet diese Information breitflächig von Oberkirchenrat/ Landeskirchenämtern bis in die Kirchengemeinden weiter.
Ein Erwerb der vollen Rechte vom Urheber war in der Vergangenheit nicht möglich und ein Erwerb von der Erbengemeinschaft ist nicht denkbar.
Die Mitgliederversammlung des Gesamtverbands für Kirche mit Kindern in der EKD e.V. hat sich dafür ausgesprochen, angesichts dieser heiklen Situation schnellstmöglich ein neues gemeinsames Logo für die „Kirche mit Kindern“ entwickeln zu lassen, das von allen Mitgliedern genutzt werden kann. Der Vorstand des Gesamtverbands wird dieses Projekt im Austausch mit den Mitgliedern auf den Weg bringen.
Mit herzlichen Grüßen, im Namen des Vorstands des Gesamtverbands
1. Vorsitzende Pastorin i.R. Friederike Schwetasch
2. Vorsitzende Rechtsanwältin Sabine Foth
Logo “Kirche mit Kindern” – Grundsätzliches:
Das Logo “Kirche mit Kindern” wurde Ende der 1990er Jahre im Auftrag des Landesverbandes für Evangelische Kindergottesdienstarbeit in Bayern vom Grafiker Paul Fassold entworfen und wird mittlerweile von fast allen Landesverbänden und Kindergottesdienst-Arbeitsstellen in Deutschland sowie vom Gesamtverband für Kindergottesdienst in verschiedenen Farbvarianten verwendet, die jeweils urheber- und nutzungsrechtlich geschützt sind (Verbands-Logos). Die Landes-verbände bzw. Kindergottesdienst/ Kirche mit Kindern -Arbeitsstellen haben einen eigenen Nutzungsvertrag mit dem Grafiker P. Fassold abgeschlossen.
Das Grundlogo (schwarz-weiß) darf von Gruppen, Gemeinden und Institutionen innerhalb dieser Landeskirchen und Verbände zur Illustration von Druckerzeugnissen, die kostenfrei vertrieben werden (z.B. Gemeindebriefe, Einladungsplakate, Veranstaltungsprogramme etc.), kostenlos verwendet werden. Dies schließt auch die Verwendung zur Illustration auf der gemeindeeigenen/übergemeindlichen Website in Bezug auf die Kindergottesdienstarbeit/ Kirche mit Kindern ein.
Jede darüber hinaus gehende Verwendung (z.B. für Verlagserzeugnisse, eigene Logos, verkäufliche Werbemittel etc.) bedarf der schriftlichen Genehmigung und ist ggf. kostenpflichtig. Eine Veränderung/Verfremdung des Grundlogos ist nicht gestattet. Eine missbräuchliche Verwendung kann urheberrechtliche Konsequenzen haben.
Die jeweilige farbige Variante des Logos des eigenen Landesverbandes/ Kindergottesdienst/Kirche mit Kindern – Arbeitsstelle darf von gemeindlichen Kinder-gottesdiensten/ Kirche mit Kindern sowie für deren Veranstaltungen/Fortbildungen in selber Weise nichtkommerziell verwendet werden.